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Schengenvisum - Transit

12.03.2021 - Artikel

Hier finden Sie alle Informationen zu der Antragstellung und den benötigten Unterlagen für die Beantragung eines Schengenvisum für einen Transitaufenthalt.

1. Falls möglich, drucken Sie die Checkliste bitte als PDF aus und bringen Sie sie zur Vorsprache mit.

Reisepass mit verschiedenen Einreisestempeln
Reisepass mit verschiedenen Einreisestempeln© dpa


2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.

3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen und sortieren Sie sie in der angegebenen Reihenfolge.

4. Wenn Sie die Checkliste ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.

5. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.


Bitte beachten Sie:

Lassen Sie keine Drittpersonen außerhalb der Botschaft Änderungen an Ihren Antragen vornehmen und bezahlen Sie auf keinen Fall Geld für „Beratungen“ zur Visumbeantragung oder Beschaffung von Unterlagen. Diese Personen sind nicht an unseren Bearbeitungsprozessen beteiligt und nicht qualifiziert, Sie sinnvoll zu beraten.


  • Die Deutsche Botschaft in Minsk ist nur für Visumanträge zuständig, sofern eines der folgenden Länder das Transitland ist: Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien.
  • Eine Antragstellung ist ab 6 Monaten vor der geplanten Reise möglich. Die Antragstellung soll in der Regel nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
  • Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Anträge für Kinder müssen grundsätzlich durch ihre Eltern eingereicht werden. (Ausnahmen - s. Hinweise zur Einreichung mit Vollmacht.)
  • Kinder unter dem Alter von 12 Jahren müssen nicht persönlich vorsprechen. Kinder ab dem Alter von 12 Jahren müssen zwecks Abgabe ihrer Fingerabdrücke persönlich in der Botschaft erscheinen.
  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt für belarussische Staatsangehörige 35 Euro und ist bei Antragstellung in bar in Euro zu entrichten. Die Banknoten müssen neu und dürfen nicht geknickt, beschädigt oder beschriftet sein. Minderjährige belarussische Staatsangehörige im Alter von bis zu zwölf Jahren sind von der Bearbeitungsgebühr befreit. Weitere Informationen zur Bearbeitungsgebühr bzw. Gebührenbefreiung gemäß Visaerleichterungsabkommen finden Sie unter hier.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen. Ebenso kann die Tätigung wissentlich falscher Angaben in den Antragsunterlagen bei Vorsprache zur Ablehnung führen.
  • Die Vorlage vollständiger Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums.

Grundsätzliche Informationen zum Transitvisum


  1. Die Botschaft weist darauf hin, dass Transitvisa für die Durchreise durch das Territorium der Schengenländer auf dem Landweg bei der zuständigen Vertretung des Landes zu beantragen sind, in welches die Ersteinreise erfolgt.
  2. Die Botschaft ist nicht für Drittstaatsangehörige zuständig, die sich nur vorübergehend in Belarus aufhalten und nicht über einen belarussischen Aufenthaltstitel verfügen.
  3. Belarussische Staatsangehörige und die Staatsangehörigen der meisten anderen Länder, benötigen KEIN Visum, sofern sie:
    • eine Flugreise via Deutschland in Nicht-Schengenländer unternehmen (z. B. Minsk-Frankfurt-New York) UND
    • in Deutschland den internationalen Transitbereich des Flughafens nicht verlassen wollen.
  4. *Bei Flugreisen benötigen Sie ein Transitvisum in folgenden Fällen:
    • Wenn Sie an einem anderen Flughafen als den oben genannten umsteigen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich beim Flughafen oder Ihrer Fluggesellschaft erkundigen ob ein internationaler Transitbereich zur Verfügung steht und zum Zeitpunkt Ihres Transits auch geöffnet ist.
    • Wenn Sie den Internationalen Transitbereich eines Flughafens verlassen wollen (z.B. weil der Weiterflug erst am nächsten Tag ist).
    • Wenn Ihre Reise mehrmaliges Umsteigen innerhalb des Schengengebiets beinhaltet (z.B. Flug Minsk-Frankfurt-Paris-New York).
    • Wenn Sie auf Grund Ihrer Staatsangehörigkeit transitvisumpflichtig sind.

*ACHTUNG! Nicht jeder Flughafen verfügt über einen internationalen Transitbereich, und nicht jeder Transitbereich ist durchgehend geöffnet. Visumfreier Flughafentransit ist 24 Stunden u.a. an den folgenden Flughäfen möglich: FRA, MUC, VIE, AMS.



Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)


  • Antrag vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschriften an den 3 dafür vorgesehenen Stellen (bei Minderjährigen: Unterschrift mindestens eines Sorgeberechtigten)
  • Zwei aktuelle biometrische Passbilder (maximal 6 Monate alt) ein Bild auf das Antragsformular aufkleben, eines lose beifügen (dieses Bild erhalten Sie nach der Bearbeitung zurück)
  • Reisekrankenversicherung Gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengenstaaten, die die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus sowie die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes abdeckt. Bei Beantragung eines Visums zur mehrfachen Einreise ist eine Versicherung für den ersten Aufenthalt ausreichend.
  • Reisepass + Kopie der Identifikationsseiten (z.B. S. 31 - 33 des belarusischen Reisepasses)
    • mindestens 2 leere Seiten mit Vermerk „Visas“
    • mindestens 3 Monate Gültigkeit nach Ende des beantragten Aufenthaltszeitraums
    • Der Reisepass ist nur bis maximal 10 Jahre nach seiner Ausstellung für Reisen in den Schengenraum verwendbar, auch wenn seine Gültigkeitsdauer länger als 10 Jahre beträgt.
    • Personen, die nicht die belarussische Staatsangehörigkeit besitzen, legen bitte zusätzlich ihren Aufenthaltstitel für Belarus UND (falls zutreffend) ihr Ausreisevisum für Belarus + je eine Kopie vor.
  • Nachweis zum Reisezweck
    • Flugticket UND
    • Gültiges Visum für das Zielland mit Kopie (Sofern für Sie im Zielland eine Visumpflicht besteht.)
  • Bei Kindern unter 18, die nur von einem Elternteil oder einer dritten Person begleitet werden:
    • persönliche Vorsprache beider Elternteile in der Visastelle oder
    • Einverständniserklärung der Eltern/ des nicht mitausreisenden Elternteils mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift im Original und einer Kopie oder, sofern zutreffend,
    • Gerichtlicher Beschluss, dass das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils reisen darf oder, sofern zutreffend,
    • gerichtlicher Sorgerechtbeschluss mit Kopie oder, sofern zutreffend,
    • Sterbeurkunde des anderen Elternteils mit Kopie oder, sofern zutreffend,
    • Bescheinigung, dass die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter erfolgte (nicht älter als sechs Monate)
  • Nachweis zur Persönlichen Situation in Belarus Begleitdokumente sind in deutscher oder englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorzulegen.
    • Für Angestellte: Schreiben des Arbeitgebers, in dem die Position des Mitarbeiters im Unternehmen, sein monatliches Gehalt und sein Einstellungsdatum angegeben sind
    • Für Selbstständige: Nachweis der Registrierung und Kontoauszug des Geschäftskontos der letzten drei Monate
    • Für Studenten: aktuelle Studienbescheinigung
    • Für Rentner: Rentenbescheinigung
    • Für sonstige Personen: Nachweise zur familiären Situation in Belarus (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von in Belarus lebenden Kindern), Nachweise zur wirtschaftlichen Situation in Belarus (z.B. Kontoauszug der letzten drei Monate, Einkommensnachweise des Ehepartners)
  • Bei Einreichung des Visumantrages ohne persönliche Vorsprache Voraussetzung: Sie haben Ihre Fingerabdrücke ab dem 23.06.2015 bei der Visastelle eines Schengenstaats in Belarus erfolgreich abgegeben UND haben in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Schengenvisa zur einfachen oder ein Jahres- oder Mehrjahresvisum rechtmäßig erhalten und genutzt. Die Botschaft behält sich vor, Sie nachträglich zur Vorsprache aufzufordern, falls sie dies für notwendig erachtet.
    • Schriftliche, unterschriebene Vollmacht vom Antragsteller für die Person, die den Antrag an Ihrer Stelle einreicht. Bei Minderjährigen Vollmacht mindestens eines Elternteils für die einreichende Person.




Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

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