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Schengenvisum - Tätigkeit als Busfahrer
Hier finden Sie alle Informationen zu der Antragstellung und den benötigten Unterlagen für die Beantragung eines Schengenvisum für die Tätigkeit als Busfahrer.
1. Falls möglich, drucken Sie dieses Dokument aus und bringen Sie sie zur Vorsprache mit.
2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen und sortieren Sie sie in der angegebenen Reihenfolge.
4. Wenn Sie die Checkliste ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
5. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Bitte beachten Sie:
Lassen Sie keine Drittpersonen außerhalb der Botschaft Änderungen an Ihren Antragen vornehmen und bezahlen Sie auf keinen Fall Geld für „Beratungen“ zur Visumbeantragung oder Beschaffung von Unterlagen. Diese Personen sind nicht an unseren Bearbeitungsprozessen beteiligt und nicht qualifiziert, Sie sinnvoll zu beraten.
- Die Deutsche Botschaft in Minsk ist nur für Visumanträge zuständig, sofern eines der folgenden Länder das Hauptreiseziel ist: Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien.
- Eine Antragstellung ist ab 6 Monaten vor der geplanten Reise möglich. Die Antragstellung soll in der Regel nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
- Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Zu Ausnahmen siehe P. 4.
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt für belarussische Staatsangehörige 35,- Euro und ist bei Antragstellung in bar in Euro zu entrichten. Die Banknoten müssen neu und dürfen nicht geknickt, beschädigt oder beschriftet sein.
- Bei Ablehnung oder Zurückziehung Ihres Antrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen. Ebenso kann die Tätigung wissentlich falscher Angaben in den Antragsunterlagen bei Vorsprache zur Ablehnung führen.
- Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
- Die Vorlage vollständiger Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschriften an den 3 dafür vorgesehenen Stellen.
- Zwei aktuelle biometrische Passbilder (maximal 6 Monate alt) ein Bild bitte auf das Antragsformular aufkleben und eines lose beifügen (dieses Bild erhalten Sie nach der Bearbeitung zurück).
- Reisekrankenversicherung Gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengenstaaten, die die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus sowie die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes abdeckt. Bei Beantragung eines Visums zur mehrfachen Einreise ist eine Versicherung für den ersten Aufenthalt ausreichend.
- Reisepass + Kopie der Identifikationsseiten (z.B. S. 31 - 33 des belarusischen Reisepasses)
- mindestens 2 leere Seiten mit Vermerk „Visas“
- mindestens 3 Monate Gültigkeit nach Ende des beantragten Aufenthaltszeitraums
- Der Reisepass ist nur bis maximal 10 Jahre nach seiner Ausstellung für Reisen in den Schengenraum verwendbar, auch wenn seine Gültigkeitsdauer länger als 10 Jahre beträgt.
- Personen, die nicht die belarusische Staatsangehörigkeit besitzen, legen bitte zusätzlich ihren Aufenthaltstitel für Belarus UND (falls zutreffend) ihr Ausreisevisum für Belarus + je eine Kopie vor.
- Begleitschreiben der Arbeitgeberfirma in deutscher oder englischer Sprache inkl. Erklärung zur Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten des Fahrer im Schengenraum
- Vertrag über die Durchführung des Linienverkehrs zwischen dem weißrussischen und dem deutschen Transportunternehmen in Kopie
- Genehmigungsurkunde für die Route in Kopie
- Registrierung des weißrussischen Arbeitgeberunternehmens in Kopie
- Lizenz der weißrussischen Arbeitgeberunternehmens in Kopie
- Internationales Busfahrerzertifikat (Original und Kopie)
- Führerschein (Original und Kopie)
- Beiblatt über bereits geleistete Fahrten in Form einer schriftlichen tabellarischen Aufstellung (das Beiblatt finden Sie hier)
- schriftliche Begründung, warum die Aufenthaltsdauer im Schengenraum für eine Fahrt 14 Tage überschritten hat (falls zutreffend!)
Bei Einreichung des Visumantrages ohne persönliche Vorsprache
- Schriftliche, unterschriebene Vollmacht vom Antragsteller für die Person, die den Antrag an Ihrer Stelle einreicht.
Voraussetzung: Sie haben Ihre Fingerabdrücke ab dem 23.06.2015 bei der Visastelle eines Schengenstaats in Belarus erfolgreich abgegeben UND haben in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Schengenvisa zur einfachen oder ein Jahres- oder Mehrjahresvisum rechtmäßig erhalten und genutzt. Die Botschaft behält sich vor, Sie nachträglich zur Vorsprache aufzufordern, falls sie dies für notwendig erachtet.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.