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Schengenvisum Medizinische Behandlung

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1. Falls möglich, drucken Sie dieses Dokument bitte aus und bringen Sie es zu Ihrer Vorsprache mit.

Reisepass mit verschiedenen Einreisestempeln
Reisepass mit verschiedenen Einreisestempeln© dpa


2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.

3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen und sortieren Sie sie in der angegebenen Reihenfolge.

4. Wenn Sie die Checkliste ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.

5. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.


Bitte beachten Sie:

Lassen Sie keine Drittpersonen außerhalb der Botschaft Änderungen an Ihren Antragen vornehmen und bezahlen Sie auf keinen Fall Geld für „Beratungen“ zur Visumbeantragung oder Beschaffung von Unterlagen. Diese Personen sind nicht an unseren Bearbeitungsprozessen beteiligt und nicht qualifiziert, Sie sinnvoll zu beraten.


- Die Deutsche Botschaft in Minsk ist nur für Visumantrage zuständig, sofern eines der folgenden Länder das Hauptreiseziel ist: Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien.

- Eine Antragstellung ist ab 6 Monaten vor der geplanten Reise möglich. Die Antragstellung soll in der Regel nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

- Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Antrage für Kinder müssen grundsätzlich durch ihre Eltern eingereicht werden. Zu Ausnahmen s. Checkliste.

- Kinder unter dem Alter von 12 Jahren müssen nicht persönlich vorsprechen. Kinder ab dem Alter von 12 Jahren müssen zwecks Abgabe ihrer Fingerabdrucke persönlich in der Botschaft erscheinen.

- Die Bearbeitungszeit kann bis zu 14 Kalendertage betragen.

- Die Bearbeitungsgebühr beträgt für belarussische Staatsangehörige 35 Euro und ist bei Antragstellung in bar in Euro zu entrichten. Die Banknoten müssen neu und dürfen nicht geknickt, beschädigt oder beschriftet sein. Minderjährige belarussische Staatsangehörige im Alter von bis zu zwölf Jahren sind von der Bearbeitungsgebühr befreit.

- Bei Ablehnung oder Zurückziehung Ihres Antrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.

- Begleitdokumente sind in deutscher oder englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorzulegen.

- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung fuhren. Ebenso kann die Tätigung wissentlich falscher Angaben in den Antragsunterlagen und bei Vorsprache zur Ablehnung fuhren.

- Die Botschaft behalt sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.

- Die Vorlage vollständiger Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums.

- In dringenden Fällen dürfen Krankenhäuser ihr Bestätigungsschreiben direkt per E-Mail an die Botschaft schicken.


Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)


  • Visumantrag (vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschriften an den 3 dafür vorgesehenen Stellen (bei Minderjährigen: Unterschrift mindestens eines Sorgeberechtigten)
  • Zwei aktuelle biometrische Passbilder (maximal 6 Monate alt) ein Bild auf das Antragsformular aufkleben, eines lose beifügen (dieses Bild erhalten Sie nach der Bearbeitung zurück)
  • Reisekrankenversicherung Gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengen Staaten, die die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus sowie die Kosten für den etwaigen Rucktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes abdeckt. Bei Beantragung eines Visums zur mehrfachen Einreise ist eine Versicherung für den ersten Aufenthalt ausreichend.
  • Reisepass + Kopie seiner Identifikationsseiten (z.B. S. 31–33 des belarussischen Reisepasses) Der Pass ist nur bis maximal 10 Jahre nach seiner Ausstellung für Reisen in den Schengenraum verwendbar, auch wenn seine Gültigkeitsdauer langer als 10 Jahre betragt. Mindestens 2 leeren Seiten mit Vermerk „VISAS“, mindestens 3 Monate Gültigkeit nach Ende des beantragten Aufenthaltszeitraums.
    Bei Personen, die nicht die belarussische Staatsangehörigkeit besitzen:
    - Aufenthaltstitel für Belarus + Kopie UND (falls zutreffend)
    - Ausreisevisum für Belarus + Kopie
  • Nachweise zum Reisezweck
    • Von Seiten der Klinik:
      • Bestätigung der Klinik (nicht älter als 3 Monate), die auf jeden Fall folgende Angaben enthalten muss:
        1. Name und Geburtsdatum des Patienten
        2. Falls zutreffend: Name und Geburtsdatum der Begleitperson, Verwandtschaftsverhältnis zum Patienten
        3. Datum des Behandlungsbeginns und Dauer der Behandlung
        4. Bei mehreren Behandlungszyklen: Dauer pro Aufenthalt und insgesamt benötigte Visumsgültigkeit
        5. Angabe, ob Behandlung ambulant oder stationär erfolgt bzw. ob Unterkunft für den Patienten sowie ggf. auch Begleitpersonen in der Klinik erfolgt
        6. Voraussichtliche Kosten für Behandlung und Unterbringung für die beantragte Visumsgültigkeit
        7. Bestätigung der Klinik, dass die Finanzierung gesichert ist
      • Sollte die Behandlung über ein Vermittlungsunternehmen organisiert werden, so ist zu beachten, dass jegliche Angaben über Kosten, Umfang und Dauer der Behandlung durch das Klinikum selbst bestätigt werden müssen.
    • Von Seiten des Reisenden:
      • Sofern Unterkunft nicht in der Klinik erfolgt, Bestätigung einer Hotelreservierung oder sonstigen Unterkunft.



  • Nachweise zur Finanzierung: Finanzielle Mittel müssen mindestens für die erste Reise vorgelegt werden. Die Summe muss folgendes abdecken:
    - Falls die Unterkunft nicht im Krankenhaus erfolgt: Übernachtungskosten laut Buchungsbestätigung PLUS
    -
    Für Begleitpersonen sowie für Patienten in ambulanter Behandlung: Mindestens 25 Euro Verpflegung pro Tag und Person PLUS
    -
    Wenn das Ticket noch nicht bezahlt ist: Kosten für die Hin- und Rückreise
  • Bei Finanzierung durch den Reisenden:
    - Aktueller Kontoauszug und Einkommensnachweis des Antragstellers für die letzten 3 Monate
  • Bei Finanzierung durch dritte Stelle:
    - Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz, nicht älter als 6 Monate


  • Bei Kindern unter 18, die nur von einem Elternteil oder einer dritten Person begleitet werden:
  • persönliche Vorsprache beider Elternteile in der Visastelle oder
  • Einverständniserklärung der Eltern/ des nicht mitausreisenden Elternteils mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift im Original und einer Kopie oder, sofern zutreffend,
  • Gerichtlicher Beschluss, dass das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils reisen darf oder, sofern zutreffend,
  • gerichtlicher Sorgerechtbeschluss mit Kopie oder, sofern zutreffend,
  • Sterbeurkunde des anderen Elternteils mit Kopie oder, sofern zutreffend,
  • Bescheinigung, dass die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter erfolgte (nicht alter als sechs Monate)

Der entsprechende Nachweis sollte mitgeführt und bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden können.

  • Bei Einreichung des Visumantrages ohne persönliche Vorsprache Voraussetzung: Sie haben Ihre Fingerabdrücke ab dem 23.06.2015 bei der Visastelle eines Schengenstaats in Belarus erfolgreich abgegeben UND haben in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Schengenvisa zur einfachen oder ein Jahres- oder Mehrjahresvisum rechtmäßig erhalten und genutzt. Die Botschaft behält sich vor, Sie nachträglich zur Vorsprache aufzufordern, falls sie dies für notwendig erachtet.

- Schriftliche, unterschriebene Vollmacht vom Antragsteller für die Person, die den Antrag an Ihrer Stelle einreicht.

- Bei Minderjährigen Vollmacht mindestens eines Elternteils für die einreichende Person.


Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.




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