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Schengenvisum Kraftfahrer im Güterfernverkehr

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1. Falls möglich, drucken Sie dieses Dokument bitte aus und bringen Sie es zu Ihrer Vorsprache mit.

Reisepass mit verschiedenen Einreisestempeln
Reisepass mit verschiedenen Einreisestempeln© dpa


2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.

3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen und sortieren Sie sie in der angegebenen Reihenfolge.

4. Wenn Sie die Checkliste ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.

5. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.


Bitte beachten Sie:

Lassen Sie keine Drittpersonen außerhalb der Botschaft Änderungen an Ihren Antragen vornehmen und bezahlen Sie auf keinen Fall Geld für „Beratungen“ zur Visumbeantragung oder Beschaffung von Unterlagen. Diese Personen sind nicht an unseren Bearbeitungsprozessen beteiligt und nicht qualifiziert, Sie sinnvoll zu beraten.


- Die Deutsche Botschaft in Minsk ist nur für Visumantrage zuständig, sofern eines der folgenden Länder das Hauptreiseziel ist: Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien.

- Eine Antragstellung ist ab 6 Monaten vor der geplanten Reise möglich. Die Antragstellung soll in der Regel nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

- Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Antrage für Kinder müssen grundsätzlich durch ihre Eltern eingereicht werden. Zu Ausnahmen s. Checkliste.

- Die Bearbeitungszeit kann bis zu 14 Kalendertage betragen.

- Die Bearbeitungsgebühr beträgt für belarussische Staatsangehörige 35 Euro und ist bei Antragstellung in bar in Euro zu entrichten. Die Banknoten müssen neu und dürfen nicht geknickt, beschädigt oder beschriftet sein.

- Bei Ablehnung oder Zurückziehung Ihres Antrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.

- Begleitdokumente sind in deutscher oder englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorzulegen.

- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung fuhren. Ebenso kann die Tätigung wissentlich falscher Angaben in den Antragsunterlagen und bei Vorsprache zur Ablehnung fuhren.

- Ein Schengenvisum für Güterverkehr berechtigt maximal 90 Tage in einem Jahr zur Ausübung der Tätigkeit als Berufskraftfahrer in Deutschland.

- Die Botschaft behalt sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.

- Die Vorlage vollständiger Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums.

- Unaufgefordert per Post oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Dies gilt auch für Einladungen oder Verpflichtungserklärungen im Original.


Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)


  • Visumantrag vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschriften an den 3 dafür vorgesehenen Stellen
  • Zwei aktuelle biometrische Passbilder (maximal 6 Monate alt) ein Bild auf das Antragsformular aufkleben, eines lose beifügen (dieses Bild erhalten Sie nach der Bearbeitung zurück)
  • Reisekrankenversicherung Gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengen Staaten, die die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus sowie die Kosten für den etwaigen Rucktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes abdeckt.
  • Reisepass + Kopie seiner Identifikationsseiten (z.B. S. 31–33 des belarussischen Reisepasses) Der Pass ist nur bis maximal 10 Jahre nach seiner Ausstellung für Reisen in den Schengenraum verwendbar, auch wenn seine Gültigkeitsdauer langer als 10 Jahre betragt. Mindestens 2 leeren Seiten mit Vermerk „VISAS“, mindestens 3 Monate Gültigkeit nach Ende des beantragten Aufenthaltszeitraums.
    Bei Personen, die nicht die belarussische Staatsangehörigkeit besitzen:
    - Aufenthaltstitel für Belarus + Kopie UND (falls zutreffend)
    - Ausreisevisum für Belarus + Kopie
  • Nachweise zum Reisezweck und zur Reisefinanzierung
    • Begleitschreiben der Arbeitgeberfirma in deutscher oder englischer Sprache inkl. Erklärung zur Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten des Fahrers im Schengenraum UND
    • Vertrag über die Erbringung von Transportdienstleistungen zwischen der belarussischen Spedition und der Partnerspedition in deutscher Sprache UND
    • Registrierung der Arbeitgeberfirma in Kopie UND
    • Ausdruck der elektronischen Lizenz für Gütertransporte im Fernverkehr UND
    • LKW-Fahrerzertifikat (Original und Kopie) UND
    • Führerschein (Original und Kopie) UND
  • Nachweise über die ordnungsgemäße Nutzung von Vorvisa als LKW-Fahrer:
    • Beiblatt über die geleisteten Transporte in Form einer schriftlichen tabellarischen Aufstellung
      Hinweis: Das Beiblatt ist als separates Dokument veröffentlicht.
    • UND, falls einschlägig: schriftliche Begründung, warum die Aufenthaltsdauer im Schengenraum für eine Fahrt 14 Tage überschritten hat.
  • Bei Einreichung des Visumantrages ohne persönliche Vorsprache Voraussetzung: Sie haben Ihre Fingerabdrücke ab dem 23.06.2015 bei der Visastelle eines Schengenstaats in Belarus erfolgreich abgegeben UND haben in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Schengenvisa zur einfachen oder ein Jahres- oder Mehrjahresvisum rechtmäßig erhalten und genutzt. Die Botschaft behält sich vor, Sie nachträglich zur Vorsprache aufzufordern, falls sie dies für notwendig erachtet.

- Schriftliche, unterschriebene Vollmacht vom Antragsteller für die Person, die den Antrag an Ihrer Stelle einreicht.


Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.




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