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Schengenvisum - Besuch von Verwandten oder Freunden
Sie möchten Verwandte oder Freunde in Deutschland besuchen? Dann finden Sie hier alle Informationen zu der Antragstellung und den benötigten Unterlagen.
1. Falls möglich, drucken Sie die Checkliste bitte als PDF aus und bringen Sie sie zur Vorsprache mit.
2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen und sortieren Sie sie in der angegebenen Reihenfolge.
4. Wenn Sie dieses Dokument ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
5. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Bitte beachten Sie:
Lassen Sie keine Drittpersonen außerhalb der Botschaft Änderungen an Ihren Antragen vornehmen und bezahlen Sie auf keinen Fall Geld für „Beratungen“ zur Visumbeantragung oder Beschaffung von Unterlagen. Diese Personen sind nicht an unseren Bearbeitungsprozessen beteiligt und nicht qualifiziert, Sie sinnvoll zu beraten.
- Die Deutsche Botschaft in Minsk ist nur für Visumantrage zuständig, sofern eines der folgenden Länder das Hauptreiseziel ist: Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien.
- Eine Antragstellung ist ab 6 Monaten vor der geplanten Reise möglich. Die Antragstellung soll in der Regel nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
- Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Antrage für Kinder müssen grundsätzlich durch ihre Eltern eingereicht werden. Zu Ausnahmen s. Checkliste.
- Kinder unter dem Alter von 12 Jahren müssen nicht persönlich vorsprechen. Kinder ab dem Alter von 12 Jahren müssen zwecks Abgabe ihrer Fingerabdrucke persönlich in der Botschaft erscheinen.
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt für belarussische Staatsangehörige 35 Euro und ist bei Antragstellung in bar in Euro zu entrichten. Die Banknoten müssen neu und dürfen nicht geknickt, beschädigt oder beschriftet sein. Minderjährige belarussische Staatsangehörige im Alter von bis zu zwölf Jahren sind von der Bearbeitungsgebühr befreit.
- Bei Ablehnung oder Zurückziehung Ihres Antrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
- Begleitdokumente sind in deutscher oder englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorzulegen.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung fuhren. Ebenso kann die Tätigung wissentlich falscher Angaben in den Antragsunterlagen bei Vorsprache zur Ablehnung fuhren.
- Die Botschaft behalt sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
- Die Vorlage vollständiger Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschriften an den 3 dafür vorgesehenen Stellen (bei Minderjährigen: Unterschrift mindestens eines Sorgeberechtigten)
- Zwei aktuelle biometrische Passbilder (maximal 6 Monate alt) ein Bild auf das Antragsformular aufkleben, eines lose beifügen (dieses Bild erhalten Sie nach der Bearbeitung zurück)
- Reisekrankenversicherung Gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengen Staaten, die die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus sowie die Kosten für den etwaigen Rucktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes abdeckt.
- Reisepass + Kopie seiner Identifikationsseiten (z.B. S. 31–33 des belarussischen Reisepasses) Der Pass ist nur bis maximal 10 Jahre nach seiner Ausstellung für Reisen in den Schengenraum verwendbar, auch wenn seine Gültigkeitsdauer langer als 10 Jahre betragt. Ausreisevisum für Belarus + Kopie
- Nachweise zum Reisezweck Sofern keine Verpflichtungserklärung oder sonstige formliche Einladung vorgelegt wird: schriftliche (unterschriebene) Einladung des Gastgebers auf Deutsch oder Englisch im Original mit Angaben zum Reisezweck und zur Reisedauer UND Kopie des Personalausweises oder der Aufenthaltserlaubnis des Einladers Sollte es sich bei dem Einlader um einen nicht EU-Ausländer handeln, so ist eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis einzureichen. Bei Personen, die nicht die belarussische Staatsangehörigkeit besitzen:
- Nachweise zur Finanzierung: durch den Reisenden oder durch Gastgeber im Zielland (Finanzielle Mittel müssen mindestens für die erste Reise nachgewiesen werden. Wenn die Dauer der ersten Reise nicht belegt ist, muss die Finanzierung mindestens für die ersten 90 Tage nachgewiesen werden.)
- Durch den Reisenden: Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate UND aktueller Kontoauszug mit mindestens 25,- € pro Aufenthaltstag.
- Durch Gastgeber in Deutschland: Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 des Aufenthaltsgesetzes (Original und eine Kopie) abgegeben von Ihrem Gastgeber gegenüber der für seinen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde; ab Ausstellung bis zu sechs Monate gültig
- Durch Gastgeber in Belgien: “ENGAGEMENT DE PRISE EN CHARGE/FORMAL OBLIGATION„ (Original und eine Kopie)
- Durch Gastgeber in Luxemburg: “ENGAGEMENT DE PRISE EN CHARGE/FORMAL OBLIGATION„ (Original und eine Kopie) mit Bestätigung über dessen Akzeptanz durch das Außenministerium Luxemburgs auf S. 2 des Formulars ODER mit Gehaltsnachweisen oder vollständigen Kontoauszügen für die letzten drei Monate
- Durch Gastgeber in den Niederlanden: “Bewijs van garantstelling en/of particuliere logiesverstrekking„ (Original und eine Kopie) UND Gehaltsnachweise oder vollständige Kontoauszüge des Einladers für die letzten drei Monate
- Durch Gastgeber in Österreich: Kopie der „Elektronischen Verpflichtungserklärung“ (EVE) ODER notarielle Verpflichtungserklärung (Original und eine Kopie) sowie Gehaltsnachweise oder vollständige Kontoauszuge für die letzten drei Monate
- Durch Gastgeber in Slowenien: „GARANTNO PISMO/LETTER OF GUARANTEE“ (Original und eine Kopie) UND Gehaltsnachweise oder vollständige Kontoauszuge für die letzten drei Monate
Falls der Gastgeber kein Staatsangehöriger von Deutschland, einem anderen EU-Mitgliedstaat, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz ist, zusätzlich: Kopie der Aufenthaltserlaubnis.
- Nachweise zur persönlichen Situation in Belarus:
- Für Angestellte: Schreiben des Arbeitgebers, in dem die Position des Mitarbeiters im Unternehmen, sein monatliches Gehalt und sein Einstellungsdatum angegeben sind
- Für Selbstständige: Nachweis der Registrierung und Kontoauszug des Geschäftskontos der letzten drei Monate
- Für Studenten: aktuelle Studienbescheinigung
- Für Rentner: Rentenbescheinigung
- Für sonstige Personen: Nachweise zur familiären Situation in Belarus (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von in Belarus lebenden Kindern), Nachweise zur wirtschaftlichen Situation in Belarus (z.B. Kontoauszug der letzten drei Monate, Einkommensnachweise des Ehepartners)
- Bei Kindern unter 18, die nur von einem Elternteil oder einer dritten Person begleitet werden:
- persönliche Vorsprache beider Elternteile in der Visastelle oder
- Einverständniserklärung der Eltern/ des nicht mitausreisenden Elternteils mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift im Original und einer Kopie oder, sofern zutreffend,
- Gerichtlicher Beschluss, dass das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils reisen darf oder, sofern zutreffend,
- gerichtlicher Sorgerechtbeschluss mit Kopie oder, sofern zutreffend,
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils mit Kopie oder, sofern zutreffend,
- Bescheinigung, dass die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter erfolgte (nicht alter als sechs Monate)
Der entsprechende Nachweis sollte mitgeführt und bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden können.
- Bei Einreichung des Visumantrages ohne persönliche Vorsprache Voraussetzung: Sie haben Ihre Fingerabdrücke ab dem 23.06.2015 bei der Visastelle eines Schengenstaats in Belarus erfolgreich abgegeben UND haben in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Schengenvisa zur einfachen oder ein Jahres- oder Mehrjahresvisum rechtmäßig erhalten und genutzt. Die Botschaft behält sich vor, Sie nachträglich zur Vorsprache aufzufordern, falls sie dies für notwendig erachtet.
- Schriftliche, unterschriebene Vollmacht vom Antragsteller für die Person, die den Antrag an Ihrer Stelle einreicht.
- Bei Minderjährigen Vollmacht mindestens eines Elternteils für die einreichende Person.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.