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Gebühren für die Visumantragstellung

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Für die Bearbeitung von Visumanträgen fallen Visagebühren an, welche ausschließlich in Euro bei der Beantragung bar zu zahlen sind. Im Folgenden finden Sie genaue Informationen darüber, welche Gebühr für das von Ihnen begehrte Visum zu entrichten ist.

Gebühren für Schengenvisa

Die hier aufgeführten Gebührenbefreiungen für Reisen nach Deutschland werden für die von uns vertretenen Schengenstaaten analog angewandt.

Staatsangehörige von Staaten mit Visumerleichterungsabkommen (u. a. Belarus):

35,- Euro
gebührenfrei
Antragsteller ab 12 Jahren

- Kinder von bis zu 12 Jahren

- enge Verwandte (Ehepartner, Kinder, Eltern), die zu rechtmäßig in Deutschland lebenden belarussischen Personen reisen

- Personen mit deutschem Ehepartner

- Eltern minderjähriger deutscher Kinder

- Personen, die unter andere Gebührenbefreiungen gem. des VEA fallen

Staatsangehörige anderer Staaten:

80,- Euro
40,- Euro
gebührenfrei
volljährige Antragsteller
minderjährige Antragsteller

- Kinder bis zu 6 Jahren

- Personen, die unter andere Gebührenbefreiungen gem. des Visakodex fallen

Gebühren für Nationale Visa

75,- Euro

37,50 Euro

gebührenfrei (gem. §52 Abs. 1 AufenthV)

volljährige Antragsteller

minderjährige Antragsteller

- Stipendiaten

- Familiennachzug zum deutschen Staatsangehörigen

- Familienangehörige von EU-/EWR Freizügigkeitsberechtigten

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