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Elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige ab 16 Jahren, die nicht ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können ab dem 1. November 2022 eine eID-Karte bei der Botschaft Minsk beantragen.
Nähere Informationen und weitere nützliche Links zur eID-Karte finden Sie im nachstehenden Artikel.