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Informationen zum Datenschutz

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Hier finden Sie Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten in Pass- und Personalausweisangelegenheiten gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DS-GVO ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen, in Ihrem Fall die

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Auslandsvertretung:

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG bzw. PAuswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9 Abs. 2 PAuswG.

Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PAuswG höchstens bis zu dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen, gespeichert. Die bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2 PAuswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokumentes an Sie gelöscht.

Sie haben als betroffene Person grundsätzlich folgende Rechte:

- Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO),

- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO),

- Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO), soweit nicht Aufbewahrungsvorschriften des PassGs oder PAuswGs entgegenstehen

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO)

- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO),

- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DS-GVO).

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der Herstellung des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. § 22 ff PassG/§ 24 PAuswG Daten aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.

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