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Übersetzungen

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Sie benötigen ein Übersetzungsbüro? Es gibt in Belarus zahlreiche Übersetzungsbüros, die schnell und kompetent ihre Dienste anbieten. Durch die Botschaft können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.

Übersetzungen zur Vorlage in Belarus

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Vorlage bei belarussischen Behörden notariell beglaubigte Übersetzungen benötigen.

In Deutschland durchgeführte Übersetzungen werden von belarussischen Behörden nicht unbedingt anerkannt, auch wenn es sich um die Arbeit eines vereidigten Übersetzers handelt.

Es gibt in Belarus beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer. Auf den Seiten der belarussischen Notarkammer

finden Sie eine Auflistung dieser. Auch bietet beispielsweise die belarussische Industrie- und Handelskammer Übersetzerdienste an.

Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen

Für den Fall, dass eine Apostille benötigt wird, muss diese vor der Übersetzung eingeholt werden.

Übersetzungen zur Vorlage in Deutschland

Die Republik Belarus kennt das Instrument des öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers in einer dem deutschen System annähernd vergleichbaren Form, d.h. mit belastbaren Qualifikationsnachweisen.

Ob die in Belarus erfolgte Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, klären Sie bitte mit der deutschen Stelle, der diese Übersetzung vorgelegt werden soll.

Für den Fall, dass eine Apostille benötigt wird, muss diese vor der Übersetzung eingeholt werden.



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