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Krankheitsfall

Rotes Stethoskop

Rotes Stethoskop, © colourbox

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Sie benötigen dringend medizinische Hilfe?

Krankheitsfall

In medizinischen Notfällen kontaktieren Sie bitte die örtliche Nothilfe unter der Telefonnummer 103.

Eine Auflistung von Ärzten, Krankenhäusern etc. finden Sie unter www.103.by

Zahlreiche Apotheken sind rund um die Uhr geöffnet. An Werktagen sind hierzu Informationen unter der Telefonnummer 169 erhältlich. Informationen zu Adressen, Telefonnummern, vorhandenen Präparaten und Preisen, finden Sie auch unter www.tabletka.by

Arzt- und Krankenhauskosten, die nicht durch eine belarussische Versicherung gedeckt sind, müssen durch den Patienten bar beglichen werden. Es wird daher dringend empfohlen, vor der Ausreise eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen und mit der deutschen Versicherung den Erstattungsmodus abzuklären.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus besteht kein Sozialversicherungsabkommen.

Krankenversicherung für Belarus

Bei Reisen nach Belarus besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Es wird empfohlen, eine russischsprachige Übersetzung bzw. eine englischsprachige Police mitzuführen. Eine belarussische Krankenversicherung kann grundsätzlich auch an den Grenzübergängen bei einer lizensierten belarussischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Belarussischen Botschaft in Deutschland oder auf der Webseite des belarussischen Außenministeriums

Wichtiger Hinweis: Bei kleineren Grenzübergängen ist nicht auszuschließen, dass dort keine Krankenversicherungspolice abgeschlossen werden kann, da vor Ort kein Versicherungsunternehmen vertreten ist. In einem solchen Fall kann auch keine Einreise nach Belarus erfolgen.

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