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Führerscheine
Symbolfoto EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa
Hier finden Sie Informationen zur Gültigkeit deutscher Führerscheine in Belarus und Führerscheinverlust.
Gültigkeit deutscher Führerscheine in Belarus
Personen, die sich nur kurz in Belarus aufhalten oder aber einen befristeten Aufenthaltstitel von bis zu einem Jahr haben, dürfen mit einem gültigen, nationalen Führerschein fahren, wenn diesem eine beglaubigte Übersetzung in Russisch oder Belarussisch beigefügt ist. Ein internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Belarus.
Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Belarus haben, sind nach Ablauf von 90 Tagen ab Ausstellung eines belarussischen Passes bzw. eines unbefristeten Aufenthaltstitels verpflichtet, einen belarussischen Führerschein zu machen (nur in Russisch möglich).
Führerscheinverlust
Die Botschaft ist keine Führerscheinbehörde und kann somit im Amtsbezirk ansässigen Deutschen bei Verlust keinen neuen Führerschein ausstellen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde des letzten Inlandswohnsitzes. Unterstützende Amtshandlungen wie Unterschriftsbeglaubigungen oder die Aushändigung von Führerscheinen werden jedoch selbstverständlich vorgenommen.