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Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen

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Für den Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013. Ziel ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Allgemeine Informationen

Für den Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013  des Europäischen Parlamentes und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013  der Kommission. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Ausführliche Informationen zu Anzahl, Mikrochip/ Tätowierung, Dokumentation und Tollwutimpfung finden Sie auf der Website des BMEL zu den Themen Einreise in die EU  und Regelungen für Reisen innerhalb der EU

Spezielle Anforderungen für Heimtiere aus Belarus

Je nachdem, aus welchem Land ein Heimtier in oder durch einen EU-Mitgliedstaat reisen soll, gelten unterschiedliche Anforderungen. Belarus wird in Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 gelistet. Weitere Informationen erhalten Sie über die Website des BMEL .

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