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Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen
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Für den Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013. Ziel ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Allgemeine Informationen
Für den Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Ausführliche Informationen zu Anzahl, Mikrochip/ Tätowierung, Dokumentation und Tollwutimpfung finden Sie auf der Website des BMEL zu den Themen Einreise in die EU und Regelungen für Reisen innerhalb der EU
Spezielle Anforderungen für Heimtiere aus Belarus
Je nachdem, aus welchem Land ein Heimtier in oder durch einen EU-Mitgliedstaat reisen soll, gelten unterschiedliche Anforderungen. Belarus wird in Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 gelistet. Weitere Informationen erhalten Sie über die Website des BMEL .