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Reisen mit anderen Heimtieren
Hamster isoliert auf weißem Hintergrund, © colourbox
Anders als bei Hunden, Katzen, Frettchen und Vögeln ist die Ein- und Durchfuhr anderer Heimtiere innerhalb der EU nicht harmonisiert.
Anders als bei Hunden, Katzen, Frettchen und Vögeln ist die Ein- und Durchfuhr anderer Heimtiere innerhalb der EU nicht harmonisiert. Für die Ein- und Durchfuhr in/ durch die Bundesrepublik Deutschland gilt deshalb nationales deutsches Recht. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMEL
Sofern eine tierseuchenrechtliche Genehmigung erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an die Oberste Veterinärbehörde des Bundeslandes, über das die Einreise in die Bundesrepublik erfolgen soll.
Auskunft zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen erteilt unter dem Stichwort CITES das Bundesamt für Naturschutz
Der Schutzstatus einzelner Arten ist über die Artenschutzdatenbank des BfN abrufbar, sodass geprüft werden kann, ob das Tier artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt: WISIA
Die Anschriften der in den Herkunftsländern für die CITES-Genehmigung zuständigen Behörden können der CITES-Website entnommen werden.
Weitere Informationen finden Sie auch bei der Generalzolldirektion.