Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Unterhaltsansprüche

Unterhalt

Unterhalt, © Colourbox

Artikel

Sowohl nach deutschem als auch nach belarussischem Familienrecht sind Verwandte in gerader Linie und Ehegatten einander zum Unterhalt verpflichtet.

Allgemeines

Sowohl nach deutschem als auch nach belarussischen Familienrecht sind Verwandte in gerader Linie und Ehegatten einander zum Unterhalt verpflichtet.

Seit dem 01. Juni 2018 gilt im Verhältnis zur Republik Belarus das Haager Unterhaltsübereinkommen (HUÜ 2007).

Nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen wird - ebenso wie unter der EU-Unterhaltsverordnung im Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten untereinander - ein System der behördlichen Zusammenarbeit geschaffen. Danach unterstützt in jedem Vertragsstaat eine zentrale Behörde unterhaltsberechtigte und -verpflichtete Personen bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. In Deutschland ist diese Aufgabe dem Bundesamt für Justiz in Bonn als zentraler Behörde übertragen.

Die zur Verfügung stehenden Anträge sind in Artikel 10 HUÜ 2007 aufgelistet (u.a. zur Anerkennung und Vollstreckung einer ergangenen Entscheidung in Unterhaltssachen oder zur Herbeiführung einer entsprechenden Entscheidung in dem jeweils anderen Vertragsstaat). Für die Anträge können die Formulare der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht verwendet werden. Die Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz und auf der Website des belarussischen Justizministeriums.

Personen mit – potentiellen – Unterhaltsansprüchen sollten sich nur an die zuständige Behörde ihres Heimatstaates wenden. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten der Behörden.

Zuständige deutsche Behörde

Zentrale Behörde für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen in Unterhaltssachen mit Auslandsbezug ist auf deutscher Seite ausschließlich das Bundesamt für Justiz:

Zuständige belarussische Behörde

Auf belarussischer Seite ist als Übermittlungs- und Empfangsstelle zuständig das Justizministerium der Republik Belarus Abteilung Internationale Zusammenarbeit Referat Internationale Rechtshilfe:

nach oben