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Rentenangelegenheiten

Senior couple in smart casual taking a walk, © colourbox.com
Hier finden Sie Informationen zu Lebensbescheinigungen, Beitragserstattungen und Sozialversicherungsabkommen.
Allgemeines
Die Botschaft kann in Rentenangelegenheiten keine Beratung anbieten. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Träger. Amtshandlungen in Rentenangelegenheiten sind kostenfrei.
Lebensbescheinigungen
Rentenempfänger/innen müssen der Rentenversicherung in der Regel einmal jährlich eine Lebensbescheinigung übersenden. Die Beglaubigung kann durch amtliche belarussische Stellen (Bürgermeisteramt, Notare o.ä.) oder aber nach vorheriger Terminabsprache durch die Botschaft erfolgen.
Nähere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung
Beitragserstattungen
Personen, die in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind, aber nun ihren Aufenthalt im Ausland haben, können im Einzelfall einen Antrag auf Beitragserstattung stellen. Zuständig ist der jeweilige deutsche Versicherungsträger. Die Beglaubigung kann durch amtliche belarussische Stellen (Bürgermeisteramt, Notare o.ä.) oder aber nach vorheriger Terminabsprache durch die Botschaft erfolgen.
Nähere Informationen sowie Formulare finden Sie ebenfalls auf der Website der Deutschen Rentenversicherung
Sozialversicherungsabkommen
Zwischen Deutschland und Belarus existiert kein Abkommen über Soziale Sicherheit (Sozialversicherungsabkommen).