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Rentenangelegenheiten

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Senior couple in smart casual taking a walk, © colourbox.com

Artikel

Hier finden Sie Informationen zu Lebensbescheinigungen, Beitragserstattungen und Sozialversicherungsabkommen.

Allgemeines

Die Botschaft kann in Rentenangelegenheiten keine Beratung anbieten. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Träger. Amtshandlungen in Rentenangelegenheiten sind kostenfrei.

Lebensbescheinigungen

Rentenempfänger/innen müssen der Rentenversicherung in der Regel einmal jährlich eine Lebensbescheinigung übersenden. Die Beglaubigung kann durch amtliche belarussische Stellen (Bürgermeisteramt, Notare o.ä.) oder aber nach vorheriger Terminabsprache durch die Botschaft erfolgen.

Nähere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung

Beitragserstattungen

Personen, die in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind, aber nun ihren Aufenthalt im Ausland haben, können im Einzelfall einen Antrag auf Beitragserstattung stellen. Zuständig ist der jeweilige deutsche Versicherungsträger. Die Beglaubigung kann durch amtliche belarussische Stellen (Bürgermeisteramt, Notare o.ä.) oder aber nach vorheriger Terminabsprache durch die Botschaft erfolgen.

Nähere Informationen sowie Formulare finden Sie ebenfalls auf der Website der Deutschen Rentenversicherung

Sozialversicherungsabkommen

Zwischen Deutschland und Belarus existiert kein Abkommen über Soziale Sicherheit (Sozialversicherungsabkommen).


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