Sperrkonto
Ein Sperrkonto dient im Visumverfahren als eine Möglichkeit des Nachweises ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Deutschland, unter anderem bei Anträgen zur Studienbewerbung, zum Studium, zum Sprachkurs oder Schulbesuch, zur Arbeitsplatzsuche oder zur Berufsausbildung.
Um ein Sperrkonto in Deutschland zu eröffnen, können Sie sich grundsätzlich an jede Bank in Deutschland wenden. Bei der Auswahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Ein Deutschlandaufenthalt ist zur Eröffnung eines Sperrkontos nicht zwingend erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Bitte setzen Sie sich vor einer Kontoeröffnung in Deutschland rechtzeitig mit Ihrer belarussischen Hausbank in Verbindung, um sich über die Möglichkeiten eines Geldtransfers zu informieren. Näheres erfahren Sie auch beim Callcenter der Nationalbank unter der Rufnummer +375-17-306 0002.