Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Arbeitsplatzsuche
Sie sind eine Fachkraft mit einem Hochschulabschluss und möchten in Deutschland nach einer Arbeitsstelle suchen? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.
Wen betreffen diese Informationen?
Fachkräfte, die einen Hochschulabschluss oder einen beruflichen Ausbildungsabschluss besitzen und einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen. Die Gültigkeitsdauer dieses Visums beträgt höchstens sechs Monate. Dieses Visum berechtigt zur Ausübung von Probebeschäftigungen bis zu zehn Stunden pro Woche, nicht jedoch zu einer Tätigkeit im Rahmen einer Festanstellung. Das Visum kann nach erfolgreicher Suche in Deutschland in einen Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer Beschäftigung umgewandelt werden.

Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag (In deutscher Sprache ausgefüllt)
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags. - Reisedokument (Reisepass UND eine nicht beglaubigte Kopie der Identifikationsseiten des Passes)
Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein. - Zwei aktuelle Passbilder (zwei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Ein Passbild auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen. - Arbeitsplatzsuche
⬜ Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache mit Angabe des angestrebten
Arbeitsplatzes, der Branche und des Aufenthaltsortes
⬜ Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
⬜ Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
⬜ Nachweis über die Vorbereitung der Arbeitsplatzsuche (z.B. Einladung zu Vorstellungsgesprächen) a) Qualifikationsnachweis bei Hochschulqualifikation
⬜ Hochschuldiplom mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Auf deutschen Urkunden wird keine Apostille benötigt. Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.
⬜ Nachweis der Vergleichbarkeit Ihres Studienabschlusses:
- Zwei Auszüge aus der Datenbank Anabin
1. Auszug betreffend Ihrer Hochschule, die mit „H+“ bewertet sein muss UND
2. Auszug betreffend Ihren konkreten Hochschulabschluss, der entweder als „entspricht“ oder „gleichwertig“ anzusehen sein muss.ODER
- Nachweis der Anerkennung Ihres Studienabschlusses
Bescheid über das Ergebnis des Zeugnisbewertungsverfahrens bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) (Anerkennungsbescheid), Informationen hier
ODER wenn Sie in einem reglementierten Beruf Arbeit finden möchten (einschlägig beispielsweise für Ärzte):
- Förmliche Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses durch die zuständige Anerkennungsstelleb) Qualifikationsnachweis bei beruflichen Ausbildungsabschlüssen
⬜ Ausbildungsdiplom mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Auf deutschen Urkunden wird keine Apostille benötigt. Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.
⬜ Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Es muss sich um Berufsabschlüsse handeln, denen eine mindestens zweijährige Ausbildung zugrunde liegt. Über die Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de können Sie sich über Ihre Möglichkeiten zur Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses in Deutschland informieren. Insbesondere finden Sie hier die Kontaktdaten der Stellen in Deutschland, die für die Anerkennung in Ihrem Fall zuständig sind.
⬜ Anerkanntes B1- Zertifikat (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie); B2 im Fall von Pflegekräften
Anerkannt sind derzeit Zertifikate folgender Anbieter: Goethe-Institut e.V., telc GmbH, ÖSD, TestDaF-Instituts e.V.
Ausnahme vom Erfordernis der Sprachkenntnisse entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“Lebensunterhaltssicherung
⬜ förmliche Verpflichtungserklärung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Mit Vermerk Arbeitsplatzsuche und Bonität nachgewiesen
ODER
Konto- bzw. Kreditkartenauszüge eines Kontos in einem EU-Mitgliedsstaat (da der Kontozugang während Ihres Aufenthalts in Deutschland gewährleistet sein muss) der letzten drei Monate
Für sechs Monaten müssen eigene Mittel in Höhe von 6.162 Euro vorhanden sein (sollten Sie weniger Mittel zur Verfügung haben, kann ein Visum für einen kürzeren Zeitraum beantragt werden)
ODER
Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto. Hinweise zu der Eröffnung eines Sperrkontos finden Sie auf unserer Webseite.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Etwa ein bis zwei Wochen.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.