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Schengenvisum - Gruppenreisen im Rahmen von Tschernobyl-Initiativen

Artikel

Hier finden Sie alle Informationen zu der Antragstellung und den benötigten Unterlagen für die Beantragung eines Schengenvisum für Gruppenreisen im Rahmen von Tschernobyl-Initiativen.

1. Falls möglich, drucken Sie die Checkliste bitte als PDF aus und bringen Sie sie zur Vorsprache mit.

Reisepass mit verschiedenen Einreisestempeln
Reisepass mit verschiedenen Einreisestempeln© dpa


2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.

3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen und sortieren Sie sie in der angegebenen Reihenfolge.

4. Wenn Sie die Checkliste ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.

5. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.


Bitte beachten Sie:

Lassen Sie keine Drittpersonen außerhalb der Botschaft Änderungen an Ihren Antragen vornehmen und bezahlen Sie auf keinen Fall Geld für „Beratungen“ zur Visumbeantragung oder Beschaffung von Unterlagen. Diese Personen sind nicht an unseren Bearbeitungsprozessen beteiligt und nicht qualifiziert, Sie sinnvoll zu beraten.

- Die Deutsche Botschaft in Minsk ist nur für Visumantrage zuständig, sofern eines der folgenden Länder das Hauptreiseziel ist: Belgien, Deutschland, Niederlande, Slowenien.

- Eine Antragstellung ist ab 6 Monaten vor der geplanten Reise möglich. Die Antragstellung soll in der Regel nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

- Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Antrage für Kinder müssen grundsätzlich durch ihre Eltern eingereicht werden. Zu Ausnahmen s. Checkliste.

- Kinder unter dem Alter von 12 Jahren müssen nicht persönlich vorsprechen. Kinder ab dem Alter von 12 Jahren müssen zwecks Abgabe ihrer Fingerabdrucke persönlich in der Botschaft erscheinen.

- Anträge von Tschernobylkindern, mitreisenden ehemaligen Tschernobylkindern bis zum Alter von 25 Jahren sowie notwendige Betreuer sind von der Visumgebühr befreit. Im Übrigen beträgt die Bearbeitungsgebühr für belarussische Staatsangehörige 35 Euro.

- Bei Ablehnung oder Zurückziehung Ihres Antrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.

- Begleitdokumente sind in deutscher oder englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorzulegen.

Üblicherweise wird ein Betreuer pro 10 Kinder als notwendig erachtet. In begründeten Fällen kann auch eine höhere Zahl an Betreuern gebührenfreie Visa erhalten, z.B. wenn:

  • die Gruppe Kinder mit Behinderung enthält (bitte entsprechenden Ausweis vorlegen)
  • die Gruppe Kinder unter dem Alter von 6 Jahren enthält, die von einem Elternteil begleitet werden müssen
  • die Unterkunft nicht in Gastfamilien, sondern als „Selbstversorger“ in einem Ferienlager erfolgt
  • es sich um akut kranke Kinder handelt, die Ärzte und/oder Krankenschwestern zur medizinischen Betreuung benötigen

Diese Gründe sind nicht abschließend; die abschließende Entscheidung über eine mögliche Gebührenbefreiung wird bei Antragstellung getroffen.



Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)


  • Visumantrag vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschriften an den 3 dafür vorgesehenen Stellen (bei Minderjährigen: Unterschrift mindestens eines Sorgeberechtigten)
  • Zwei aktuelle biometrische Passbilder (maximal 6 Monate alt) ein Bild auf das Antragsformular aufkleben, eines lose beifügen (dieses Bild erhalten Sie nach der Bearbeitung zurück)
  • Reisekrankenversicherung Gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengen Staaten, die die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus sowie die Kosten für den etwaigen Rucktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes abdeckt.
  • Reisepass + Kopie seiner Identifikationsseiten (z.B. S. 31–33 des belarussischen Reisepasses) Der Pass ist nur bis maximal 10 Jahre nach seiner Ausstellung für Reisen in den Schengenraum verwendbar, auch wenn seine Gültigkeitsdauer langer als 10 Jahre beträgt.
    • Bei Personen, die nicht die belarussische Staatsangehörigkeit besitzen:

      - Aufenthaltstitel für Belarus + Kopie UND (falls zutreffend)

      - Ausreisevisum für Belarus + Kopie
  • Nachweise zum Reisezweck
    • Von Seiten des Einladers
      • Einladungsschreiben auf Vereinspapier inklusive Übernahmeerklärung der einladenden Organisation für alle im Schengenraum entstehenden Kosten unter Bezugnahme auf §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz im Original mit Datum, Namensliste der Reisenden sowie Erläuterungen, Zeitraum der Reise sowie gewünschter Gültigkeitsdauer der Visa und
      • wenn die Unterschrift auf der Einladung nicht beglaubigt ist, eine Kopie des Ausweises des Unterzeichners, und
      • Kopie des Vereinsregisterauszugs des Einladers (Aktueller Abdruck „AD“, nicht älter als 3 Jahre, zu erhalten beim zuständigen Amtsgericht oder über die Seite )
  • Diese Unterlagen sind nicht notwendig, wenn der Einlader eine staatliche Einrichtung oder Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (z.B. Kirchengemeinde, Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltung, Schule) und die Einladung mit seinem Siegel versehen hat.


  • Für alle Reisenden unter 18, die nicht von einem Elternteil begleitet werden
    • Einverständniserklärung beider Eltern mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift im Original und einer Kopie oder, sofern zutreffend,
    • Einverständniserklärung eines sorgeberechtigten Elternteils sowie gerichtlicher Beschluss, dass das Kind ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils reisen darf oder, sofern zutreffend,
    • Einverständniserklärung des allein sorgeberechtigten Elternteils sowie gerichtlicher Beschluss über die Entziehung des Sorgerechts des anderen Elternteils mit Kopie oder, sofern zutreffend,
    • Einverständniserklärung des allein sorgeberechtigten Elternteils sowie Sterbeurkunde des anderen Elternteils mit Kopie oder, sofern zutreffend,
    • Einverständniserklärung des allein sorgeberechtigten Elternteils sowie Bescheinigung, dass die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter erfolgte (nicht älter als sechs Monate) oder, sofern zutreffend
    • Einverständniserklärung des Vormunds sowie Nachweis über die Vormundschaft (Ernennungsurkunde des Vormunds)

Der entsprechende Nachweis sollte mitgeführt und bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden können.


  • Bei Einreichung des Visumantrages ohne persönliche Vorsprache
    • Voraussetzung für reisende Kinder: Die Kinder haben Ihre Fingerabdrücke ab dem 23.06.2015 bei der Visastelle eines Schengenstaats in Belarus erfolgreich abgegeben oder sind zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 12 Jahre alt.

      Voraussetzung für reisende Betreuer u.a. Volljährige: Sie haben Ihre Fingerabdrücke ab dem 23.06.2015 bei der Visastelle eines Schengenstaats in Belarus erfolgreich abgegeben UND haben in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Schengenvisa zur einfachen oder ein Jahres- oder Mehrjahresvisum rechtmäßig erhalten und genutzt.

      Die Botschaft behält sich vor, Sie nachträglich zur Vorsprache aufzufordern, falls sie dies für notwendig erachtet.
      • Schriftliche, unterschriebene Vollmacht vom Antragsteller für die Person, die den Antrag an Ihrer Stelle einreicht.
      • Bei Minderjährigen Vollmacht mindestens eines Elternteils für die einreichende Person.



Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.




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