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„Corona-Sonderzahlung“ für NS-Verfolgte, die nicht jüdischer Abstammung sind

Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte eine Corona-Sonderzahlung vor

Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte eine Corona-Sonderzahlung vor, © colourbox

25.05.2021 - Artikel

Haben Sie selbst als NS-Verfolgte/NS-Verfolgter ohne jüdische Abstammung in der Vergangenheit eine einmalige Zahlung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds („WDF“) erhalten? Oder möchten Sie eine solche Person über ihre Rechte informieren? Dann lesen Sie bitte weiter!

Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem WDF erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200€ für 2021 und 2022 vor. Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium in Deutschland beantragt werden.

Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden Sie hier:
Erläuterungen ohne AKG,
Lebensbescheinigung,
Bankverbindung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesfinanzministeriums, wo Sie ebenfalls zur Beantragung notwendige Unterlagen und Formulare in weiteren Sprachversionen finden.

Bei weiteren Fragen zum Thema wenden sie sich bitte an Ihre deutsche Auslandsvertretung.

Bitte wenden Sie sich auch an Ihre deutsche Auslandsvertretung, wenn Sie barrierefreie Dokumente benötigen.


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